3130 Wie stehst du dazu? Demokratisch denken und handeln

© Finken-Verlag · www.finken.de Wie stehst du dazu? 79 Schule Es gibt kein Gesetz, in dem geregelt wird, wann Schüler und Schülerinnen während der Schulzeit auf die Toilette gehen dürfen. Tatsächlich muss die Lehrerin oder der Lehrer immer neu entscheiden, ob ein Kind für den Gang zur Toilette kurz vom Unterricht „befreit“ wird oder nicht. Immer gilt: Jedes Kind hat die Pflicht , während der Schulzeit am Unterricht teilzunehmen, damit es möglichst viel lernen kann. Wenn nun jemand sehr häufig zur Toilette geht oder vielleicht ohne echten Grund, dann hält er diese Pflicht nicht ein. Außerdem verpasst er eine Menge. Gleichzeitig gilt aber auch, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, respektvoll und gut behandelt zu werden. Und dazu gehört auch, dass es zur Toilette gehen darf, wenn es dringend muss. Die Lehrerin oder der Lehrer muss jeden Tag darauf achten, dass Schüler und Schülerinnen gut behandelt werden, aber auch, dass die Kinder ihre Pflichten erfüllen, also am Unterricht teilnehmen. Sie müssen also ständig überlegen, • ob ein Kind wirklich sehr dringend zur Toilette gehen muss oder • ob es noch warten könnte bzw. sich vor dem Unterricht drücken möchte. Das ist eine ganz schön schwierige Aufgabe. Denn Lehrer müssen auch noch dafür sorgen, dass alle Kinder in der Klasse gut lernen können – auch die, die gar nicht zur Toilette gehen müssen. Und die werden vielleicht gestört, wenn dauernd jemand aufsteht, um zur Toilette zu gehen. In manchen Schulen gibt es deshalb eine Schulordnung, die den Gang zur Toilette regelt. Oft wird darin festgelegt, dass die Kinder hierfür die Pause nutzen sollen. Infotext: Wann dürfen Schulkinder zur Toilette gehen?

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