Inklusion: Was bedeutet das? Was bedeutet das nicht?
Artikel von Dr. Gerald Klenk, Schulrat am Staatlichen Schulamt im Landkreis Nürnberger Land
Inklusion heißt nicht „gleichmachen“!
Ein Mensch mit extremer Höhenangst wird nicht den Beruf des Kranführers anstreben, aber als Baggerführer kann er sehr geschickt sein. – Ein Mensch mit Down-Syndrom wird nicht in der Buchhaltung arbeiten können, aber als Mitarbeiter/in in der Poststelle des Landratsamtes kann er strukturiert arbeiten. In der Schule: Dass ein Kind im Rollstuhl nicht am 100-Meter-Lauf teilnehmen kann, ist allen einsichtig. Da wird auch eine zusätzliche Begleitperson nichts ändern können.
Weil unser Schulsystem so konstruiert ist, dass durch extrem verzweigte innere und äußere Differenzierung... Artikel weiterlesen
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